I hate to say I've told you so...
Am vergangen Samstag war es soweit. Ich meine nicht die Meisterschaft des FCZ sondern vielmehr die Randale danach.
In den Medien (v.a. Blick) gibt es seither kein anderes Thema mehr. Auch das Sport-Panorama kommt plötzlich zum Schluss "es kam nicht überraschend".
Die Liste der Vorfälle ist lang genug. Zu lang meine ich. Die Zeit des Däumchendrehens , des Abwartens und des De-eskalierens is vorbei.
Der Nationalrat hat auf Druck der UEFA ein sog. "Hooligan-Gesetz" (eigentlich heisst es "Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit", BWIS) verabschiedet. Beim Namen des Gesetzes könnte man auf die Idee kommen, es ginge hier um Terrorismus. Der wird zwar in der Vorlage noch vor Hooligans genannt (art 2.), das kommt allerdings in den Medien kaum zur Geltung.
An dieser Stelle will ich mal ein paar Stellen aus diesem Gesetz kommentieren:
"Art. 24a Informationen über Gewalttätigkeiten von Sportveranstaltungen
1 Das Bundesamt betreibt ein elektronisches Informationssystem, Personen aufgenommen werden, die sich anlässlich In- und Ausland gewalttätig verhalten haben."
Das ist doch toll, die sog. Hooligan-Datenbank kommt endlich!
"Art 24a abs. 2 c (In das Informationssystem dürfen Informationen über Personen, gegen die Massnahmen wie Stadionverbote oder Massnahmen nach den Artikeln 24b–24e verhängt worden sind, aufgenommen werden, wenn:) die Massnahme zur Wahrung der Sicherheit von Personen oder der Sportveranstaltung notwendig ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass die Massnahme begründet ist."
Was heisst "glaubhaft"? Kann also jemand, der nett aussieht einfach jemand anderen "anzeigen". Dann müssen Polizisten jemanden deswegen aus dem Stadion weisen?
Rechts-staat wo bist du? Hat dich BRB in die Ferien geschickt?
"Art. 24b (Rayonverbot) Abs 3 Das Verbot kann von den Behörden des Kantons verfügt werden, in dem die betroffene Person wohnt oder in dem sie an der Gewalttätigkeit beteiligt war. Die Behörde des Kantons, in dem die Gewalttätigkeit geschah, hat dabei Vorrang. Die Zentralstelle kann den Erlass von Rayonverboten beantragen."
Nach diesem Gesetz würden die Basler, die im St. Jakob randaliert haben nur in den Kt. Basel Land/Stadt ein Rayonverbot erhalten. Sie könnten also in Zürich und Bern weiter randalieren. Der Kantönligeist lebt!
"Art. 24e10 Polizeigewahrsam
1 Gegen eine Person kann der Polizeigewahrsam verfügt werden, wenn:
a. konkrete und aktuelle Hinweise dafür vorliegen, dass sie sich anlässlich einer nationalen oder internationalen Sportveranstaltung an schwerwiegenden Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligen wird; und
b. dies die einzige Möglichkeit ist, sie an solchen Gewalttätigkeiten zu hindern.
2 Der Polizeigewahrsam ist zu beenden, wenn seine Voraussetzungen weggefallen sind, in jedem Fall nach 24 Stunden.
3 Die betroffene Person hat sich zum bezeichneten Zeitpunkt bei der Polizeistelle
ihres Wohnortes oder bei einer anderen in der Verfügung genannten Polizeistelle
einzufinden und hat für die Dauer des Gewahrsams dort zu bleiben.
4 Erscheint die betreffende Person nicht bei der bezeichneten Polizeistelle, so kann
sie polizeilich zugeführt werden.
5 Die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzuges ist auf Antrag der betroffenen Person
richterlich zu überprüfen."
Interessant: Wenn wir also davon ausgehen müssen, dass jemand nur durch Polizeigewahrsam von Gewalt abzuhalten ist, so soll sich diese Person freiwillig auf eine Polizeiwache begeben und sich einsperren lassen? Und das max. 24h vor einem Sportanlass? in diesen 24h kann ich mich ja problemlos irgendwo verstecken.
Und wenn dieser jemand eine richterliche Überprüfung verlangt (am besten 23h vor dem gepl. Arrest), wie kann diese Behörde beweisen, dass diese Person sich an Gewalttätigkeiten beteiligen will....
"Art. 24g Aufschiebende Wirkung
Einer Beschwerde gegen eine Verfügung über Massnahmen nach den Artikeln 24b–24e kommt aufschiebende Wirkung zu, wenn dadurch der Zweck der Massnahme nicht gefährdet wird und wenn die Beschwerdeinstanz oder das Gericht diese in einem Zwischenentscheid ausdrücklich gewährt."
Zum Glück haben die Räte dafür gesorgt, dass die oben genannten Fälle nicht eintreten können! Denn Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung.
"Art 24h abs. 2
Die zuständige Behörde weist zum Zwecke der Vollstreckung der Massnahmen nach diesem Abschnitt auf die Strafdrohung von Artikel 292 des Strafgesetzbuches hin."
Das heisst, wer nicht ins Gefängnis geht, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.
"Art. 24f Untere Altersgrenze
Massnahmen nach den Artikeln 24b–24d können nur gegen Personen verfügt werden, die das 12. Altersjahr vollendet haben. Der Polizeigewahrsam nach Artikel 24e kann nur gegen Personen verfügt werden, die das 15. Altersjahr vollendet haben."
Sprich: Rayonverbot ab 12, Gewahrsam ab 15 Jahren. Was ist eigentlich mit all den gewalttätigen 9-Jährigen? Haben die nun ein Schlupfloch im Gesetz?
"Art. 351bis13 Abs. 1 Bst. h III abs. 3
Die Artikel 24b, 24d und 24e gelten bis zum 31. Dezember 2009."
Der Beweis, dass sich hier alles um die Euro08 dreht. Mit den Ausschreitungen von Basel hat das Gesetz nichts zu tun! Ausserdem: Eine Verfassungsverletzung ist nur eine Verfassungsverletzung wenn sie nicht befristet ist. Oder? Kann man eigentlich nicht kurz vor wichtigen Abstimmungen die Pressefreiheit abschaffen? Nur bis die Abstimmung vorbei ist natürlich. Das macht das Abstimmen viel einfacher. Ich als einfacher Bürger komme mit all diesen Informationen einfach nicht zurecht. Die einen sagen ich soll ja stimmen, die anderen sagen nein... Das wäre doch viel einfacher und würde meine eigene innere Sicherheit wahren.
"Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006"
Das ist der früheste Zeitpunkt, ab welchem die Behörden Daten sammeln können. Also pünktlich zur neuen Saison, vorausgesetzt das Referendum kommt nicht zu Stande. Bis genügend Daten vorhanden sind und die Polizei diese auch Nutzen kann, vergehen min. 6 Monate. Bis dahin ist das Gesetz längst für verfassungswidrig erklärt worden! Wie in ein Artikel der WOZ
Und übrigens: Die meisten Randalierer von Basel hatten gar kein Stadionverbot, das Gesetz hätte wohl also gar nichts genützt. Experten sind der Ansicht, dass dieses Gesetz sogar zuwenig weit geht.
Das "Holligan-Gesetz" ist also Verfassungwidrig, zeitlich begrenzt, wirkt frühestens 2007, geht in einigen Dingen zu wenig weit und hätte Ausschreitungen wie in Basel nicht verhindert. Ny Typisch.
P.S. Im BWIS steht ausserdem:
"Art. 2 Abs. 4 e die Sicherstellung, Beschlagnahme und mit zu Gewalt aufrufendem Inhalt;"
Müssen also folgende Bücher eingezogen werden?
Trefft ihr den Buddha, dann tötet ihn
Tötet Jack Daniels
Tötet ihn
Die rufen doch zu Gewalt auf, oder?